Verkehrsregelung

„Sicher ins Jahr 2009“

 

„Verkehrsregelung durch die Feuerwehr

 

Wichtige Tipps der Freiwilligen Feuerwehr Großheubach

zum Verhalten von Verkehrsteilnehmern

 

Gerade bei den jetzt anstehenden Faschingsumzügen oder bei Unfällen wird man oft von Feuerwehrdienstleistenden angehalten oder umgeleitet.

Dürfen die das überhaupt, normalerweise, so weiß man aus der Fahrschule, darf das doch nur die Polizei?

 

Es ist für die Autofahrer ein großes Ärgernis, wenn sie plötzlich auf dem Weg zu einem wichtigen Termin von Feuerwehrdienstleistenden angehalten oder umgeleitet werden. Der Weg zum vielleicht schon nahen Ziel verdoppelt sich bzw. der vereinbarte Termin ist wegen langem Stillstand nicht mehr einzuhalten.

Gerade die Freiwillige Feuerwehr Großheubach mit ihrer besonderen Ausrüstung wird immer wieder zu Verkehrsunfällen gerufen. Neben der Rettung und Bergung von Personen werden die Feuerwehrdienstleistenden oft zur Verkehrsabsicherung der direkten Einsatzstelle, aber auch zur Verkehrsumlenkung eingesetzt, da der eigentlich zuständigen Polizei das Personal fehlt.

Feuerwehrdienstleistende sind in diesen Fällen quasi Polizeibeamte, d.h. sie haben die selben Rechte wie Polizeibeamte, was auf einem speziellen Paragraphen in Bayern fundiert (Art. 7 a des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen).

Ihren Weisungen und Zeichen ist unbedingt zu nachzukommen!

Bei Nichtbefolgen können entsprechende Sanktionen wie Bußgelder, Fahrverbote usw. ausgesprochen werden.

Die ehrenamtlichen Feuerwehrleute verstehen ihren entgeltlosen Dienst als Hilfe für die Bevölkerung. Ihnen liegt fern, jemanden aus Gutdünken oder Spaß am Weiterfahren zu hindern. Im Gegenteil: Er musste vielleicht gerade eben auch einen wichtigen Termin am Arbeitsplatz zurückstellen oder die Familie allein zurücklassen. Der Alltag hat es jedoch in sich. Beleidigungen von seitens der Autofahrer sind noch harmlos. Teilweise werden sie persönlich bedroht oder ihre Gesundheit sogar durch „Durchbrechversuche“ gefährdet.

 

Liebe Autofahrer, folgendes also bitte beachten!

 

*    Befolgen Sie unbedingt die Weisungen der Feuerwehrdienstleistenden.

*    Zeigen Sie schon bei Zufahrt auf einen Absperrposten, dass Sie die Situation erkannt haben, verlangsamen sie erkennbar ihre Geschwindigkeit.

*    Achten Sie auch besonders auf die anderen Verkehrsteilnehmer, die oft die Situation noch nicht erkannt haben.

*    Halten Sie eine Rettungsgasse frei, oft folgen noch weitere Einsatzfahrzeug nach.

*    Lassen Sie ihren verständlichen Ärger nicht bei den Ehrenamtlichen ab, die Ihnen gerne Freie Fahrt gewähren würden, jedoch dies aus Sicherheitsgründen nicht können.

*    Haben Sie Verständnis, dass der Feuerwehrdienstleistende oft keine Zeit (andere Verkehrsteilnehmer) hat, Ihnen den Umweg genau zu erklären, oder auch aufgrund der komplizierten Einsatzabwicklung die Sperrungsdauer nicht kennt.

*    Legen Sie Straßenkarten in ihr KFZ oder programmieren Sie ihre Navigationsgerät über eine andere Route.

*    Ein freundliches Wort würde für beide Seiten die Situation entschärfen und kostet nichts.

 

Allzeit freie Fahrt

wünscht Ihre Freiwillige Feuerwehr Großheubach

 

 

Walter Lauth, Schriftführer

 

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