Verkehrsregelung
„Verkehrsregelung durch die Feuerwehr“
Wichtige Tipps der Freiwilligen Feuerwehr Großheubach
zum Verhalten
von Verkehrsteilnehmern
Gerade bei den jetzt anstehenden Faschingsumzügen oder
bei Unfällen wird man oft von Feuerwehrdienstleistenden angehalten oder
umgeleitet.
Dürfen die das überhaupt, normalerweise, so weiß man
aus der Fahrschule, darf das doch nur die Polizei?
Es ist für die Autofahrer ein großes Ärgernis,
wenn sie plötzlich auf dem Weg zu einem wichtigen Termin von
Feuerwehrdienstleistenden angehalten oder umgeleitet werden. Der Weg zum
vielleicht schon nahen Ziel verdoppelt sich bzw. der vereinbarte Termin ist wegen
langem Stillstand nicht mehr einzuhalten.
Gerade die Freiwillige Feuerwehr
Großheubach mit ihrer besonderen Ausrüstung wird immer wieder zu
Verkehrsunfällen gerufen. Neben der Rettung und Bergung von Personen werden die
Feuerwehrdienstleistenden oft zur Verkehrsabsicherung der direkten
Einsatzstelle, aber auch zur Verkehrsumlenkung eingesetzt, da der eigentlich
zuständigen Polizei das Personal fehlt.
Feuerwehrdienstleistende sind in
diesen Fällen quasi Polizeibeamte, d.h. sie haben die selben
Rechte wie Polizeibeamte, was auf einem speziellen Paragraphen in Bayern
fundiert (Art. 7 a des Gesetzes
über Zuständigkeiten im Verkehrswesen).
Ihren
Weisungen und Zeichen ist unbedingt zu nachzukommen!
Bei
Nichtbefolgen können entsprechende Sanktionen wie Bußgelder, Fahrverbote usw. ausgesprochen
werden.
Die
ehrenamtlichen Feuerwehrleute verstehen ihren entgeltlosen Dienst als Hilfe für
die Bevölkerung. Ihnen liegt fern, jemanden aus Gutdünken oder Spaß am
Weiterfahren zu hindern. Im Gegenteil: Er musste vielleicht gerade eben auch
einen wichtigen Termin am Arbeitsplatz zurückstellen oder die Familie allein
zurücklassen. Der Alltag hat es jedoch in sich. Beleidigungen von seitens der
Autofahrer sind noch harmlos. Teilweise werden sie persönlich bedroht oder ihre
Gesundheit sogar durch „Durchbrechversuche“ gefährdet.
Liebe Autofahrer, folgendes also bitte
beachten!
Befolgen Sie unbedingt
die Weisungen der Feuerwehrdienstleistenden.
Zeigen Sie schon bei
Zufahrt auf einen Absperrposten, dass Sie die Situation erkannt haben,
verlangsamen sie erkennbar ihre Geschwindigkeit.
Achten Sie auch
besonders auf die anderen Verkehrsteilnehmer, die oft die Situation noch nicht
erkannt haben.
Halten Sie eine
Rettungsgasse frei, oft folgen noch weitere
Einsatzfahrzeug nach.
Lassen Sie ihren verständlichen Ärger nicht bei den
Ehrenamtlichen ab, die Ihnen gerne Freie Fahrt gewähren würden, jedoch dies aus
Sicherheitsgründen nicht können.
Haben Sie Verständnis, dass der
Feuerwehrdienstleistende oft keine Zeit (andere Verkehrsteilnehmer) hat, Ihnen
den Umweg genau zu erklären, oder auch aufgrund der komplizierten
Einsatzabwicklung die Sperrungsdauer nicht kennt.
Legen Sie Straßenkarten in ihr KFZ oder programmieren
Sie ihre Navigationsgerät über eine andere Route.
Ein freundliches Wort
würde für beide Seiten die Situation entschärfen und kostet nichts.
Allzeit
freie Fahrt
wünscht
Ihre Freiwillige Feuerwehr Großheubach
Walter Lauth, Schriftführer